Unterhaltsforderungen von Kindern sollen künftig international leichter durchsetzbar sein. 50 Staaten haben sich laut einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums (BMJ) auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.
Das neue Übereinkommen muss laut Pressemitteilung in den meisten beteiligten Staaten noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden, auch in Deutschland. Das BMJ schreibt weiter.
Die Einschaltung staatlicher Behörden ist notwendig, da die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt. Bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit müssen die Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt werden. Außerdem ist die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche – z. B. im Wege der Klage – in einem fremden Staat schwer zu organisieren.
Wegen all dieser Fragen kann sich ein deutsches Kind künftig an die deutsche Zentrale Behörde wenden. In Deutschland wird dies voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. Dieses spürt dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner auf und sorgt für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort.
Nach dem neuen Übereinkommen kann dem unterhaltsberechtigten Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland soll zudem eine „EU-Unterhalts-Verordnung“ geschaffen werden, die
eine Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglicht. Das bislang notwendige Vollstreckbarerklärungsverfahren werde abgeschafft.