Der Tarzan-Schrei steht unter Markenschutz, schreibt Out-Law.com, ein Infoportal der Kanzlei Pinsent Masons.
Out-Law.com berichtet außerdem, das EU-Harmonisierungsbüro im spanischen Alicante („Office for Harmonization in the Internal Market„) wolle Markenanmeldungen von Geräuschen ermöglichen, wenn lediglich ein Sonogram sowie eine MP3-Datei eingereicht wird. Bislang war es notwendig, dass das Geräusch in Noten beschrieben werden konnte.
Gefunden bei Gulli.com .
Hier gibt es auch noch eine Pressemitteilung dazu.