Von den bisherigen Urlaubsvertretungen hier kenne ich die Goldene Regel für den Lawblog: Keine Experimente! Die Leserinnen und Leser des Lawblog wollen Law und Udo Vetter. Wenn Udo Vetter im Urlaub ist (heute abgeflogen), dann zumindest Law.
Deshalb bin ich sehr froh, dass folgendes Thema auch eine rechtliche Seite hat. Es geht um meine Erfahrung mit einem FM-Transmitter. Dabei handelt es sich um eine Art Piratensender für Privatpersonen. Praktisch für all jene, die Berge von Musik im Laptop oder MP3-Player haben – aber nicht wissen, wie man das im Auto oder über die Hifi-Anlage im Wohnzimmer hören kann. Nur die neueren Anlagen haben einen (USB-)Eingang, mit dem man zum Beispiel seinen MP3-Player ans Autoradio anstöpseln kann.
Ein FM-Transmitter, etwa so groß wie ein Feuerzeug, schließt diese Lücke. Er wird an den MP3-Player-Kopfhörerausgang angeschlossen und sendet dann die Musik an die Autoradio-Antenne, so wie das WDR oder Antenne Düsseldorf auch tun. Tolle Idee, wie ich finde. In den USA gibt es diese Geräte schon länger, seit einigen Monaten werden sie auch immer häufiger auf dem deutschen Markt angeboten. Früher waren sie nämlich verboten (jetzt wird es lawisch).
Für 17,95 Euro habe ich kürzlich einen FM-Transmitter gekauft. Mein erster Eindruck: enttäuschend. Ich stellte beim Sender und beim Radio die gleiche Frequenz ein und hörte überwiegend Rauschen. So als hätte ich Radio Honolulu eingestellt. Und dafür 17,95 Euro? Der kritische Verbraucher beschwert sich in solchen Momenten bei der Verbraucherzentrale oder liest die Bedienungsanleitung. Ich habe die Bedienungsanleitung gelesen, was sehr hilfreich war.
Demnach sind die FM-Transmitter hier erst seit 8.2.2006 durch eine Verfügung der Bundesnetzagentur erlaubt worden. Allerdings wurde die maximale Sendeleistung begrenzt auf „50 nW (ERP)“ Was auch immer das sein mag. Das diene dem „angemessenen Schutz vor funktechnischen Störungen anderer Geräte“. Der Schutz anderer Geräte ist so gut, dass das eigene Gerät sinnlos ist.
Aber Stopp: Es gibt auch einen „Power-Modus“, wie die Bedienungsanleitung schreibt. Um ihn zu nutzen, muss man beim Batterie-Einlegen eine bestimmte Taste drücken. Und man muss wissen, dass das in allen EU-Ländern verboten ist (wegen EU-Richtlinie 1999/5/EG RTTE). Ich bin also extra in die Schweiz rüber, um das mal auszuprobieren. Dort funktionierte es super: Selbst aus zwei Metern Entfernung schickte der FM-Transmitter die Musik störungsfrei ans Radio – fast so, als ob ein Sender meine Wunschmusik spielt.
Außerhalb der EU werde ich das Ding jetzt immer bei mir haben.
PS: Es kommt übrigens sehr gut an, wenn die Liebste an ihrem Geburtstag aus dem Küchenradio plötzlich eine Sondersendung hört. Aber nicht vergessen, dass auch bei selbst produzierten Sendungen für das empfangsbereite Radio natürlich GEZ-Pflicht besteht.