Ein elektronisches Rechtsanwaltsregister ist seit gestern zu erreichen. Das bundeseinheitliche Register ersetzt die zahlreichen bislang von den Gerichten geführten Anwaltslisten. Es wird von der Bundesrechtsanwaltskammer geführt.
Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist.
Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion an.