Stützt sich das Bundeskriminalamt bei Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der „militanten gruppe“ auch auf „Erkenntnisse“ aus Stasi-Akten? Akten, die bei der Überwachung damaliger Regimegegner entstanden sind? Telepolis berichtet das und nennt Beispiele. Das Bundeskriminalamt soll die Akten extra bei der Stasi-Behörde angefordert haben.
Man kann nur beten, dass es eine Ente ist.
Falls nicht, finde ich zumindest als Strafverteidiger etwas Positives. Wer so schändlich ermittelt, hat es nicht anders verdient, als dass ausgerechnet damit der Zug in Richtung gesetzlich festgeschriebener Beweisverwertungsverbote Fahrt aufnimmt.
„Beweismittel“ mit dem Stasi-Gütesiegel sind jedenfalls bestens geeignet, Saatgut und Dünger für eine in Deutschland bisher verkümmerte Spezies herzugeben. Die Frucht des verbotenen Baums.