Gerichte wollen ja immer ein Empfangsbekenntnis zurück. Das Amtsgericht Velbert möchte in einer Familiensache bestätigt bekommen, dass wir folgende Unterlagen erhalten haben:
bSe081007 (+So)
Im Briefumschlag war ein Schriftsatz der Gegenseite vom 8. Oktober 2007. Außerdem eine Auskunft des Rententrägers zum Versorgungsausgleich. Mit der auf dem Formular geforderten „kurzen Bezeichnung des Schriftstück“ kann man es anscheinend auch übertreiben.
Aber mit ein wenig Auslegung wird’s schon passen.