Ein Monat

Mein Mandant ist schuldunfähig. Statt ihn wegen Straftaten zu verurteilen, hat ihn das Gericht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Nach einem Jahr wird überprüft, ob die Einweisung zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dies hat das zuständige Amtsgericht getan. Die Bewährung wurde abgelehnt.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts habe ich sofortige Beschwerde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Diese Akteneinsicht hätte ich an sich schon gerne vor der Anhörung gehabt, die dem Beschluss des Amtsgericht voranging. Aber das Gericht beraumte den Termin so kurzfristig an, dass ich die Unterlagen vorher nicht mehr einsehen konnte.

Meine sofortige Beschwerde und das erneute Akteneinsichtsgesuch ging am 10. Oktober 2007 beim Gericht ein. Heute, mehr als einen Monat später, erhalte ich die Akte, auf die ich zur Beschwerdebegründung angewiesen bin. Schon eine beachtliche Leistung. An sich sollen Freiheitsentziehungssachen beschleunigt bearbeitet werden. Immerhin sitzt da ein Mensch hinter Gittern – zu Unrecht möglicherweise.