Was es nicht alles gibt. Zum Beispiel Erben, die offenbar meinen, ihnen stünde auch die Lebensversicherung des Verstorbenen zu. Allerdings hatte der Verstorbene einen Begünstigten für den Todesfall eingesetzt. An diesen hat die Versicherung auch anstandslos gezahlt.
Eigentlich müssten sich die tobenden Erben nur mal überlegen, was für einen Sinn eine Begünstigung hätte, wenn am Ende doch immer die Erben zum Zuge kommen. Zumindest könnte sich ihre Anwältin diese Frage stellen…