Elf Jahre hat der Mandant in einer Gaststätte als Kellner gearbeitet. Erst neulich kam ihm der Gedanke, dass er möglicherweise Anspruch auf Urlaub hat. Und dass er auch nicht durchgehend sieben Tage die Woche arbeiten muss. Der Wirt wies diese neumodischen Ideen zurück; die Kündigung schob er gleich nach.
Vor dem Termin bei mir hat sich der Mandant, der nicht sehr gut deutsch spricht, eingehend von Freunden „beraten“ lassen. Die haben ihm schon mal ausgerechnet, was er für elf Jahre rückwirkend fordern kann. Zuzüglich der fetten Abfindung. Heraus kam eine stolze Summe, die mir auf einem Zettel präsentiert wurde.
Ich durfte dann erklären: Urlaub verfällt, vergütungspflichtige Mehrarbeit ist zu beweisen. Außerdem gibt es Verfallfristen und Verjährung. Hierauf können sich auch böse Arbeitgeber berufen.
Bei dem, was rechnerisch übrig blieb, hielt sich die Begeisterung deutlich in Grenzen. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch nicht erklärt, dass es in Kleinbetrieben keinen Kündigungsschutz gibt…