Es kommt immer wieder vor, dass Polizisten oder Staatsanwälte den Verteidiger anrufen und sich erkundigen, wie dessen Mandant erreichbar ist. Es kommt auch vor, dass der Mandant keinen Wert darauf legt, dass Polizisten oder Staatsanwälte erfahren, wie er erreichbar ist. Oder gar, wo er sich aufhält.
Bei mir im Büro lautete die knappe Antwort bisher immer: Anwaltsgeheimnis. Die Antwort vom Kollegen Carsten R. Hoenig gefällt mir aber auch gut. Vor allem für die hartnäckigen Fälle.