„Er ist schlicht und einfach nur böse.“
„Er kann Gefühle anderer nicht nachempfinden.“
„Er hat uns alle kreuz und quer angelogen – seine Frau, die Ermittler und mich.“
„Er sagte: ‚Wenn ich hier rauskomme, wird es keine 14 Tage dauern, bis ich wieder rückfällig werde.“
So redet der ehemalige Pflichtverteidiger des verurteilten Kindermörders Ronny R. öffentlich über seinen Mandanten. Sicherlich hat ihm Ronny R. das ausdrücklich erlaubt. Alles andere wäre nämlich ein Katastrophe.
Aber selbst wenn Ronny R. keine Probleme mit dem Verhalten seines Anwalts hat, stellt sich die Frage: Wieso hält es ein Verteidiger für nötig, aktiv an der Stigmatisierung seines Mandanten als Bestie mitzuwirken?
Schweigen ist mitunter nicht nur eine Pflicht. Es kann auch eine Tugend sein.
(Quelle der Zitate: Spiegel online; danke an n.n. für den Link)