Im letzten Verhandlungstermin meinte der Strafrichter, dass er ohne die Aussage eines Polizeibeamten nicht auskommt. Kann ich nachvollziehen. Ein Zeuge sagte vor Gericht so ziemlich das Gegenteil von dem aus, was er dem Polizisten berichtet hatte. Da lag es nahe, den Polizisten zu befragen, wie die Vernehmung abgelaufen ist.
Heute die Fortsetzung. Leider fehlte die Hauptperson, der Kriminaler aus Neuss. 35 Minuten nach Beginn der Hauptverhandlung meldete er sich immerhin telefonisch und ließ ausrichten, dass er bislang nicht kommen konnte. Er durchsuche eine Wohnung und sei aufgehalten worden.
Als Richter hätte ich gefragt, ob die Diensthandys knapp werden. Und falls ja, wie weit es zur nächsten Telefonzelle ist. Die Reaktion des Vorsitzenden fand ich noch besser. Er beendete einfach das Gespräch und griff einen Gedanken auf, der schon anfangs durch den Saal schwirrte. Wie wäre es mit einer Einstellung des Verfahrens? Ohne Auflage, ohne Vorstrafe, ohne Schuldanerkenntnis. Zwei Minuten später war die Sache erledigt.
Ich habe selten Gelegenheit, mich bei der Polizei zu bedanken. Heute ist es mal so weit.