Einen knappen Monat vor dem Urlaub teilt der Reiseveranstalter mit, er habe schlechte Nachrichten. Von der Agentur vor Ort. Diese habe ihn „soeben“ darüber informiert, gegenüber dem gebuchten Hotel werde gebaut. Ob ich umbuchen möchte? Falls nicht, steht zwischen den Zeilen, gilt der mögliche Lärm als genehmigt.
Das ist interessant. Im April hatte ich das Hotel schon mal gebucht. Schon im April gab es die Baustelle. Und schon im April war der damalige Veranstalter in der Lage, mich vor der Reise nicht nur über die Baustelle zu informieren. Er bot überdies auch zehn Prozent Minderung an, was ich akzeptierte.
Habe ich schon erwähnt, dass es sich um denselben Veranstalter handelt?