Aus einem Unfallbericht:
Noch vor Belehrung erklärte 01, dies sei das vierte Auto, das sie dieses Jahr kaputt fährt. Sie sei bereit, ein Bußgeld zu zahlen.
Mit solchen Äußerungen kann man sich einiges verbauen. Zum Beispiel die Möglichkeit, dass das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung routinemäßig eingestellt wird. Nicht auszudenken auch die Scherereien, wenn so eine Äußerung mal in die Führerscheinakte gelangt.