Sogenanntes Augenblicksversagen

Meine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung hat zu einem Ergebnis geführt. Der Direktor des Amtsgerichts hat den Sachverhalt überprüft und festgestellt, dass die Rechtspflegerin in ihrer Verfügung angeordnet hatte, den Kostenfestsetzungsbeschluss mit Rechtsmittelbelehrung zu übersenden.

Dies sei dann aber nicht geschehen, und zwar wegen eines Versehens der zuständigen Servicekraft, die den Beschluss geschrieben hat. Bei der „Tarifbeschäftigten“ handele es sich um eine Kraft, die ansonsten sehr sorgfältig arbeite. Deshalb müsse „im vorliegenden Fall von einem sogenannten Augenblicksversagen ausgegangen werden“.

Der Direktor des Amtsgerichts soll mir von der Servicekraft ausrichten, sie bedauere ihren Fehler. Auch der Direktor bedauert das Versäumnis.

Und ich hoffe, dass man wenigstens von diesem Amtsgericht künftig so aufgeklärt wird, wie es das Gesetz vorschreibt.