Vor einigen Tagen hatte ich mich darüber gewundert, dass Bußgeldstellen im Rahmen der Akteneinsicht meistens nicht die Videoaufnahmen der Polizei übersenden können. Einfach, weil sie die Filme nicht vorliegen haben.
Das Bielefelder Ordnungsamt erklärt mir jetzt in schonungsloser Offenheit, wieso ich mich an die Polizei wenden, eine Video-Leerkassette (keine CD! keine DVD!) sowie einen frankierten Rückumschlag übersenden muss:
Meine Dienststelle ist weder im Besitz von TV- noch Videogeräten und überprüft daher die Vorwürfe lediglich anhand der vorliegenden Messprotokolle.