Ausfindig gemacht

Gerade Akten ist oft deutlich zu entnehmen, wie Hierarchien verlaufen und wo manchenorts der Zeitgeist stehengeblieben ist. Hier ein Beíspiel:

16.37 Uhr: Polizist ruft beim Staatsanwalt an. Ein Beschuldigter lebt in einem anderen Bundesland. Für die geplante Durchsuchung sind Gericht und Staatsanwaltschaft am Wohnsitz zuständig. Staatsanwalt beauftragt Polizist, die Telefonnnummern des betreffenden Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft „ausfindig“ zu machen, damit er dort anrufen und etwas veranlassen kann.

16.59 Uhr: Polizist ruft Staatsanwalt an. Er gibt die ausfindig gemachten Telefonnummern durch.