Umseitig

Der Bundesgerichtshof neigt in letzter Zeit dazu, Juristendeutsch seinen Produzenten um die Ohren zu hauen. Ein Kandidat ist auch diese Einzugsermächtigung:

Hiermit ermächtige ich das umseitig genannten Unternehmen, den umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem umseitig durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen. Ich weise mein Kreditinstitut, das durch die umseitig angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift dem umseitig genannten Unternehmen auf Anforderung meinen Namen und meine Adressse vollständig mitzuteilen, damit die Ansprüche gegen mich geltend gemacht werden können. …

Gefunden auf den Kassenzetteln der DINEA-Gastronomie.