Wir machen es uns leicht

Immerhin hat der Polizeibeamte nicht nur das Foto meines Mandanten in die Akte geheftet. Sondern auch die sieben weiteren Bilder von ähnlich aussehenden Männern, die er dem Zeugen ebenfalls gezeigt hat.

Das wird schon mal gern vergessen. So dass später keiner weiß, wie ähnlich die Vergleichspersonen wirklich waren. Ich könnte jetzt meinen Glöckner-von-Notre-Dame-Fall erzählen, bei dem sechs kernige, junge Polizisten und mein damaliger Auftraggeber miteinander verglichen wurden. Den Spitznamen hat er übrigens für sich selbst gern verwandt.

Im aktuellen Fall hat der Beamte aber leider nur dokumentiert, der Zeuge erkenne Person Nr. 3 (meinen Mandanten) zu 100 % wieder. Dabei sollen doch keine Prozente angegeben werden, auch wenn das so bequem ist. Vielmehr interessiert später das Gericht, anhand welcher körperlichen Merkmale der Abgebildete erkannt worden ist.

Habe ich leider gesagt? Ich meine natürlich zum Glück…

Recht, wo es keines gibt

„Bis dahin gilt das Recht des übergesetzlichen Notstandes.“

Sagt der Bundesverteidigungsminister zu seiner Ankündigung, Bundeswehrpiloten erforderlichenfalls den Abschuss entführter Passagiermaschinen zu befehlen. Er übersieht dabei leider, dass es schon begrifflich kein „Recht“ des übergesetzlichen Notstandes geben kann.

Schon gar kein selbst ausgedachtes, für die Zukunft wirksames.

Dass Soldatenverbände jetzt offen zur Befehlsverweigerung aufrufen und sogar die Polizisten hämisch auf ihm rumtrampeln, dürfte dem Minister aber wesentlich mehr schaden als seine eigentümlichen juristischen Erkenntnisse.

Immer diese Fahrtkosten

In einer Strafvollstreckungssache hat der Richter meinen Mandanten angeschrieben. Er habe Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts. Er können einen Anwalt benennen. Mein Mandant benannte mich. Auch die Betreuerin schlug vor, mich beizuordnen. Hierfür gibt es auch gute Gründe; immerhin habe ich den Betreffenden in etlichen Strafverfahren verteidigt.

Der Richter ordnet aber einen örtlichen Anwalt bei. Ich kenne den Beschluss noch nicht, nehme aber an, das Gericht stellt auf meinen Fahrtweg und die hierdurch entstehenden Kosten ab. 40 Kilometer sind ja auch eine Menge Holz. Da muss das Interesse des Gefangenen, von seinem bisherigen Verteidiger betreut zu werden, natürlich zurückstehen.

Mal sehen, was meine Beschwerde bringt.

Eltern sind einverstanden

„Die Eltern sind einverstanden!“ Das hat der Verkäufer auf dem Mobilfunkvertag notiert, den er einer 14-Jährigen verkaufte. Die Abbuchung lief natürlich über Mamas Konto. Es war also nur eine Frage der Zeit, bis über die Tochter ein mittleres Donnerwetter hereinbrach.

Ich hatte die Aufgabe, die Sache mit dem Telefonshop zu regeln. „Kein Problem“, sagte der Geschäftsführer am Telefon. „Wir stornieren rückwirkend, es entstehen keine Kosten.“ Klang so, als erzählt er das mehrmals täglich.

Jungs Regeln stehen über dem Grundgesetz

Verteidigungsminister Franz-Josef Jung würde ein entführtes Flugzeug abschießen lassen, auch wenn Unbeteiligte an Bord sind. Dem Focus sagte Jung:

Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen.

Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht auch schon geäußert:

Auch wenn sich im Bereich der Gefahrenabwehr Prognoseunsicherheiten vielfach nicht gänzlich vermeiden lassen, ist es unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten vorsätzlich zu töten.

Aber die Vorgabe aus Karlsruhe ist dem Verteidigungsminister egal:

Aber wenn es eine gemeine Gefahr ist oder die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dann gelten andere Regeln.

So lakonisch kann man mit Worten das Grundgesetz sturmreif schießen.

Polizeistaatsängste sind absurd

Michael Kohl ist Lokalreporter. Er hat den CSU-Bundestagsabgeordneten Norbert Geis zur Online-Durchsuchung interviewt. Das hatte der Politiker zu sagen:

Herr Geis, befürworten Sie die Einführung einer Online-Durchsuchung durch die Polizei?

Angesichts der neuerlichen Ereignisse, bei denen Terroranschläge Gott sei Dank verhindert werden konnten, muss diese Möglichkeit unbedingt diskutiert werden. Die verhinderten Anschläge zeigen auch, dass jegliche Anschuldigungen gegen Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, er verbreite mit seinen Plänen nur Hysterie und übertreibe, nicht richtig bzw. unverantwortlich sind. Wir müssen uns ganz bewusst vor Augen führen, dass auch Deutschland in höchstem Maße vom Terror bedroht ist und die Täter sogar aus der eigenen Bevölkerung kommen. Daher dürfen wir keine Möglichkeiten auslassen, die vermeintlichen Täter aufzufinden. Das Internet und die damit verbundenen technischen Mittel sind ganz klar eine Gefahrenquelle. Diesen technischen Entwicklungen müssen wir unsere Sicherheitsvorkehrungen anpassen. Wenn nötig und in letzter Instanz, auch mit Online-Durchsuchung. Im Übrigen soll die Online-Durchsuchung auch zur Bekämpfung von abscheulichen Verbrechen, wie Kinderpornographie und dergleichen dienen. Hier ist nämlich gerade das Internet die Hauptverbreitungs- und Gefahrenquelle.

Kritiker argumentieren, die Online-Durchsuchung verletze Artikel 13 des Grundgesetzes („Die Wohnung ist unverletzlich…“). Wie kommentieren Sie dies als Jurist?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangen Jahr lässt gewissen Raum für diese Einschätzung. Als Jurist ist die Frage schwer zu beantworten. Ein Gesetz muss im Einklang mit dem Grundgesetz und den technischen Möglichkeiten stehen. Der Staat ist verpflichtet, die Privatsphäre, das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Würde des einzelnen zu schützen. Ich möchte aber betonen, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um gezielte Maßnahmen gegen einzelne hochprofessionelle Schwerstkriminelle handelt. 99 % aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein. Das wird in der Diskussion oft vergessen und unnötige Angst geschürt. Eine verfassungskonforme Online-Durchsuchung wird auch nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Zusätzlich muss auch einmal klipp und klar gesagt werden, dass bei einem solchen verdeckten Zugriff keinerlei Interesse besteht, Kenntnisnahme von privaten Dingen wie Krankheitsberichte, Tagebücher oder Liebesbriefe und dergleichen zu erlangen.

Auch Telefonüberwachungen wurden anfangs nur vereinzelt eingesetzt; mittlerweile ist die Nutzung inflationär angestiegen. Wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass die Online-Durchsuchung missbraucht werden wird?

Richtig ist, dass die Telefonüberwachung stark ausgeweitet wurde. Wie ich aber bereits sagte, geht es bei der Online-Durchsuchung um gezielte Untersuchungen bei Schwerstkriminellen, zu der außerdem eine richterliche Anordnung notwendig ist. Dies sollte auch für die Telefonüberwachung gelten. Durch die stetig steigende Terrorgefahr wird man aber auch notgedrungen die Untersuchungen intensivieren müssen. Besonders, nachdem der „hausgemachte“ Terror leider auch bei uns angekommen ist. Zwei der vermeintlichen Attentäter sind Konvertiten. Befürchtungen, dass es künftig den„gläsernen Bürger“ geben wird, halte ich für abwegig. Es geht hier doch tatsächlich um einen engen Kreis von Tätern. Technisch muss natürlich das ganze System unbedingt vor Missbrauch geschützt sein. Sonst besteht die Gefahr von unkontrolliertem Missbrauch, den sich die Täter wiederum zu Nutzen machen könnten.

Der Chaos Computer Club sieht die Gefahr einer „Geheimpolizei wie in der DDR“, wenn Computer überwacht werden, ohne dass deren Besitzer davon in Kenntnis gesetzt werden. Ist der Rechtsstaat in Gefahr?

Der Rechtsstaat ist dadurch ganz sicher nicht in Gefahr und Szenarien von Polizeistaat nach Vorbild der DDR sind absurd. Die Frage, ob manche Passagen unseres Grundgesetztes der derzeitigen Bedrohungslage noch gerecht werden, ist diskutabel. Gerade aber weil unser Rechtsstaat gewahrt bleiben muss, dürfen wir denjenigen, die ihn aushöhlen wollen, keine Plattform bieten. Übertriebene Toleranz ist dabei nicht angebracht. Jeder, der in diesem Land lebt muss sich zu unserer Verfassung und unserem Grundgesetz bekennen. Wer das nicht tut und sich auf seine religiöse Herkunft beruft und dies mit unserem Verständnis von Religionsfreiheit begründet, kann hier nicht geduldet werden.

Können Sie in eignen Worten erklären, was ein „Trojaner“ ist? Glauben Sie, dass Sie persönlich ausreichende EDV-Kenntnisse haben, um über ein solches Thema im Bundestag abzustimmen?

Der „Bundestrojaner“ ist die Software „Remote Forensic Software“ die für die Online-Durchsuchung entwickelt wurde. Die Software soll unbemerkt auf die Computer der Verdächtigen „eingeschleust“ werden und so Daten an die Ermittler übertragen. Sicherlich reichen meine EDV-Kenntnisse nicht aus, um das System detailliert zu erklären. Ich bin schließlich kein Informatiker. Ich bin jedoch der Meinung, dass dieses Fachwissen nicht nötig ist, um über einer Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen zuzustimmen. Wenn ich das theoretische Wissen habe, wozu und wie der „Bundestrojaner“ funktioniert, nämlich den Zugriff auf die im Computer gespeicherter Daten von Kriminellen und Terrorverdächtigen zu ermöglichen, so kann ich sicherlich auch darüber im Bundestag abstimmen.

Anklage gegen Kofferbomber zugelassen

Gegen einen der beiden „Kofferbomber“ hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) jetzt die Anklage der Bundesanwaltschaft ohne Einschränkungen zugelassen und das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Der libanesische Staatsangehörige Yousef Mohamad E. H. D. muss sich also wegen versuchten Mordes „in einer unbestimmten Anzahl von Fällen“ und wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion vor dem Staatsschutzsenat des OLG verantworten. Er soll mit einem (im Libanon festgenommenen) Kumpanen am 31. Juli 2006 zwei Koffertrolleys zum Kölner Hauptbahnhof gebracht und in zwei Regionalbahnen deponiert haben, die in Richtung Koblenz und Dortmund/Hamm unterwegs waren.

Den Beginn der Hauptverhandlung will der Senat mit der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung absprechen. (pbd)

Das aktuelle Heft

Wäre ich Verleger, würde ich die Abo-Bestellkarten kennzeichnen. Damit ich sehe, aus welchem Heft sie stammen. Damit könnte ich vermeiden, dem neuen Kunden zum Aboauftakt das „aktuelle“ Heft zu liefern und zu berechnen – obwohl er es doch offensichtlich schon hat.

Nur ein kleiner Tipp, besonders in Richtung des Sailer Verlags.

PS. Möchte jemand das Septemberheft?

Der Angstmacher

Der Innenminister im Gespräch mit der FAS:

Die größte Sorge aller Sicherheitskräfte ist, dass innerhalb des terroristischen Netzwerkes ein Anschlag mit nuklearem Material vorbereitet werden könnte“, sagte Schäuble der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Viele Fachleute sind inzwischen überzeugt, dass es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob. … Es hat keinen Zweck, dass wir uns die verbleibende Zeit auch noch verderben, weil wir uns vorher schon in eine Weltuntergangsstimmung versetzen.

Wolfgang Schäuble ist inzwischen offenbar jedes Mittel recht, um uns mit seiner Stasi 2.0 zu beglücken. Auch die kalkulierte Panikmache. Darum handelt es sich bei seinen Worten. Ohne jeden Beleg und offenbar auch ohne konkreten Anlass versetzt er die Menschen in Angst und Schrecken.

Das ist nicht nur widerlich. Sondern auch gefährlich.

Siehe Weltgeschichte.

1.9 Kommentare pro Minute

Als Ergänzung zu diesem Kommentar ein paar Informationen aus dem Maschinenraum:

Beim law blog treffen durchschnittlich 100 Kommentare pro Stunde auf, das meiste davon Spam, wie man sehr schön an einem der eingesetzten Filter sieht – verschiedene Mechanismen filtern das meiste auch erfolgreich aus, allerdings eben auch etwas übereifrig. Ohne relativ restriktiv eingestellte Filter wäre die Flut hier nicht mehr zu bewältigen: Ein nicht erscheinender Kommentar ist also keine böse Absicht, sondern ein simpler Kollateralschaden. Falls versehentlich einmal ein Kommentar zuviel gefiltert werden sollte, reicht eine kurze Email, um das Problem zu beheben.

Ähnlich problematisch sieht es auch bei den RSS-Feed-Abonnenten aus, manche law blog-Leser aktualisieren ihren Feed mehrmals pro Minute – etwa ein Prozent der Abonnenten verursachen so fast die Hälfte der gesamten Server-Last. Da das alles sich natürlich auch in der Geschwindigkeit des law blog Servers niederschlägt, werden demnächst Feedleser vorübergehend ausgesperrt, die häufiger als alle 5 Minuten ihren Feed aktualisieren. Anders lässt sich die Last nicht sinnvoll handhaben, ohne die Serverhardware zu erweitern.

Wir gucken mal

Der Tatvorwurf lautete „Urkundenfälschung und Betrug“. Die Durchsuchung bei meinem Mandanten blieb ergebnislos. Aber wo sie schon mal da waren, wollten die Beamten offensichtlich nicht mit leeren Händen gehen. Sie beschlagnahmten die Pornosammlung meines Mandanten. Knapp 200 DVDs, ein Dutzend Videokassetten.

Ich wollte von dem zuständigen Beamten wissen, welchen Tatverdacht er hat. „Lassen Sie uns doch mal gucken“, sagte er, „ob da auch Kinderpornos drunter sind.“ Er habe da so seine Erfahrungen. „Kein Rauch ohne Feuer.“ Wohl ein Unterfall der kriminalistischen Erfahrung.

Im Auswertungsbericht heißt es jetzt kleinmütig, „illegales Material konnte nicht gefunden werden“. Wie viele Arbeitsstunden die Auswertung gekostet hat, ist übrigens akribisch vermerkt. 25 Minuten braucht ein deutscher Polizeibeamter zum Beispiel, um festzustellen, dass „Teresa Orlowski, Foxy Lady 3, Original-DVD“ keine strafrechtlich relevanten Szenen enthält.

Virtueller Dietrich

Die neue Dimension bei der Online-Durchsuchung ist manchmal nicht einfach herauszuarbeiten. Deshalb gefällt mir „Avantgardes“ Kommentar zu diesem Beitrag:

Bei der sog. “Onlinedurchsuchung” geht es doch nicht um Kommunizieren im öffentlichen Raum. Es geht darum, einen virtuellen Dietrich in die Hand zu bekommen, mit dem man unbemerkt in den intimsten Bereich des Bürgers eindringen kann, nicht nur in den seiner Privatwohnung, sondern sogar in seine Gedankenwelt.

Dabei geht es um ein Herrschaftsinstrument, das im Prinzip totalitär, ja faschistisch ist: Dem Bürger zu suggerieren, dass er nirgendwo vor dem Staat sicher ist.

Jederzeit kann oder besser könnte der Staat in die privatesten Dinge des Bürgers eindringen.

Unbemerkt und daher noch nicht mal rechtlich zu bekämpfen.

Das ist Faschismus.

Die politische Wertung ist hart, aber leider nicht von der Hand zu weisen. Zumindest was die Richtung angeht, in die das alles läuft.

Kreditkarten: lange Tilgung, hohe Zinsen

Hinter einem neuen Kreditkarten-Angebot vieler Banken steckt ein offenbar neuer Trick. Den hat die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale herausgefunden und warnt davor. Die Kunden zahlen monatlich nur einen kleinen Teil des fälligen Betrages, der große Rest wird in einen Kredit umgewandelt. Doch für den berechnen die Banken hohe Zinsen, die liegen dann zwischen 10 und über 17 Prozent.

Die Verbraucherzentrale in Düsseldorf fürchtet eine Schuldenfalle und rät: Wenn schon mit Kreditkarte gezahlt wird, dann sollte das Konto monatlich ausgeglichen werden. „Die schönen Momente des Lebens spontan genießen und dabei finanziell beweglich bleiben“, mit diesem Spruch etwa wirbt die Deutsche Bank für ihre „WorldFlexCard“. Auf diese Art, sagt Finanzjurist Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale, wird die Kreditkarte praktisch wie das Girokonto mit einem Dispokredit ausgestattet: Der Kunde bekommt einen bestimmten Kreditrahmen und kann diesen nach Belieben zurückzahlen.

Vorgeschrieben sind nur meist monatliche Mindestraten von fünf bis zehn Prozent des Schuldenstands. Hinzu kommt, dass Kartenbesitzer selbst aktiv werden müssen, wenn sie den teuren Kredit nicht „untergeschoben“ bekommen wollen. Die Deutsche Bank sieht nämlich, so Strube, im Gegensatz zu vielen anderen Kartenanbietern nicht den standardmäßigen Einzug des monatlichen Abrechnungsbetrags per Lastschrift vor, sondern nur wahlweise fünf oder zehn Prozent des Rechnungsbetrags.

Strube: „Die Banken bauen auf die Unkenntnis und Trägheit der Kunden, die nicht jeden Monat aktiv das Kreditkonto ausgleichen“. Fachleute nennen die neue Methode „Revolving-Funktion“. Der englische Begriff wörtlich übersetzt heißt „Drehbühne“, gemeint sind hohe Flexibilität bei Einkauf und Rückzahlung, der Anreiz also zu spontanen Wunschkäufen. Dabei aber, mahnt Strube, verlieren Verbraucher schnell den Überblick und verschulden sich. (pbd)