„Diese Verfügung ist kostenpflichtig. Nach Nr. 206 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr können Gebühren bis zum Höchstsatz von EUR 256,00 erhoben werden. Unter Berücksichtigung der Grundsätze für die Erhebung von Gebühren wird die Verwaltungsgebühr auf EUR 153,45 (inkl. Auslagen in Höhe von EUR 3,45 für die Zustellungsurkunde) festgesetzt.“
Nicht nur, dass meinem Mandanten der Führerschein weggenommen wird. Er soll auch noch dafür zahlen. Ich hatte meine liebe Not, Schlimmeres zu verhindern.