Ich mache den Job zwölf Jahre. Die Tarife in Strafsachen sind mir also einigermaßen vertraut. Heute hatte ich den – geständigen – Auftraggeber auf 15 bis 18 Monate Freiheitsstrafe eingestimmt. Außerdem war klar, dass das Gericht nur unter widrigsten Umständen Bewährung versagen würde.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte 10 Monate auf Bewährung. Bei diesen Worten drehte der Richter aufmerksam an seinem Kugelschreiber, ließ sich aber sonst nichts anmerken. Für mich war es einer der wenigen Gelegenheiten in letzter Zeit, bei denen ich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft nichts hinzuzufügen hatte.
Der Richter wollte dann auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Auch wenn er mit keinem Wort darauf einging, dass die Entscheidung sehr mild ausfällt, sprach er genau das Urteil, welches beantragt worden war. Was dann schon wieder zu einem eher ungewöhnlichen Schritt führte. Wir verzichteten sofort auf Rechtsmittel.