Sprunggelenk links in Kontur und Form gegen rechts leicht verstrichen. Druck- und bewegungsschmerzhaft. Trippelgang und Zehen-Hackenstand möglich. Periphere Durchblutung und Motorik intakt.
Was der Arzt beschreibt, ist ein umgeknickter Fuß. Die Versicherung des Unfallsgegners ist bereit, dafür 400 € Schmerzensgeld zu zahlen.
Das finde ich nicht übel. Der Mandant auch nicht.