Geld gegen Freiheit

Mein Mandant hatte einen Strafbefehl bekommen. 18 Tagessätze zu je 10 Euro. Die 180 Euro Geldstrafe hat er längst bezahlt.

Später kam noch eine Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis auf Bewährung.

Jetzt hat die umsichtige Staatsanwaltschaft festgestellt, dass hier an sich eine Gesamtstrafe gebildet werden müsste. Zu der Umsicht gesellt sich aber das nötige Augenmaß. Denn beim Gericht hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Strafen „ausnahmsweise“ nicht zusammen zu ziehen.

Wir werden uns dagegen nicht wehren. Das Geld kriegt der Mandant ja doch höchstens im Tausch gegen einen weiteren Monat Freiheitsstrafe zurück. Das ist es dann auch nicht wert.