Am Sozialgericht haben wir ein altes Schätzchen verhandelt. Die Stadt forderte angeblich zu Unrecht gezahlte Sozialhilfe zurück – aus den Jahren 1996 bis Mitte 1998. Schon die Widerspruchsbehörde reduzierte den angeblichen Rückstand auf ein Fünftel (!) der ursprünglichen Forderung. Übrig blieben noch stolze 3.379,50 €.
Oder das, was die Stadt dafür hielt. Die gesamte Berechnung, die sich engspaltig über eine DIN-A-Seite erstreckt, erfolgte nämlich anhand der damaligen Zahlungen. Die erfolgten aber in Deutscher Mark. Vielleicht hätte es Sinn gemacht, das hinter die Zahlen zu schreiben. So wäre möglicherweise der Saldo nicht einfach in Euro ausgewiesen und mit größtem Nachdruck geltend gemacht worden.
So schnell habe ich 50 % eines Prozesses noch nie „gewonnen“, unter anderem mit entsprechender Kostenfolge bei den Anwaltsgebühren. Es kamen wegen anderer Punkte 25 % hinzu. Der Vertreter der Stadt hat sich den Widerruf des ausgehandelten Vergleichs vorbehalten. Er will alles noch mal in Ruhe durchrechnen.