Die mühsamsten Gespräche mit Angehörigen sind die, in denen ich die Taktik des Füße-Stillhaltens erläutere. Haftprüfungsanträge, Haftbeschwerden, weitere Beschwerden, Haftverschonungsanträge, dann das gleiche Spiel noch mal – das kann man gut vermitteln. Dann tut der Anwalt was für sein Geld.
Aber warum es manchmal vernünftig sein kann, den Hauptverhandlungstermin abzuwarten und dann mit der erneut abgesessenen Untersuchungshaft auf eine erneute Bewährung zu setzen, da kann ich mir den Mund fusselig reden. Die Mienen bleiben skeptisch.
Zumindest hat es mein Mandant begriffen. Und nur darauf kommt es letztlich an.