In einer Strafvollstreckungssache hat der Richter meinen Mandanten angeschrieben. Er habe Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts. Er können einen Anwalt benennen. Mein Mandant benannte mich. Auch die Betreuerin schlug vor, mich beizuordnen. Hierfür gibt es auch gute Gründe; immerhin habe ich den Betreffenden in etlichen Strafverfahren verteidigt.
Der Richter ordnet aber einen örtlichen Anwalt bei. Ich kenne den Beschluss noch nicht, nehme aber an, das Gericht stellt auf meinen Fahrtweg und die hierdurch entstehenden Kosten ab. 40 Kilometer sind ja auch eine Menge Holz. Da muss das Interesse des Gefangenen, von seinem bisherigen Verteidiger betreut zu werden, natürlich zurückstehen.
Mal sehen, was meine Beschwerde bringt.