Verteidigungsminister Franz-Josef Jung würde ein entführtes Flugzeug abschießen lassen, auch wenn Unbeteiligte an Bord sind. Dem Focus sagte Jung:
Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen.
Hierzu hat sich das Bundesverfassungsgericht auch schon geäußert:
Auch wenn sich im Bereich der Gefahrenabwehr Prognoseunsicherheiten vielfach nicht gänzlich vermeiden lassen, ist es unter der Geltung des Art. 1 Abs. 1 GG schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich wie die Besatzung und die Passagiere eines entführten Luftfahrzeugs in einer für sie hoffnungslosen Lage befinden, gegebenenfalls sogar unter Inkaufnahme solcher Unwägbarkeiten vorsätzlich zu töten.
Aber die Vorgabe aus Karlsruhe ist dem Verteidigungsminister egal:
Aber wenn es eine gemeine Gefahr ist oder die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dann gelten andere Regeln.
So lakonisch kann man mit Worten das Grundgesetz sturmreif schießen.