Der Bundesgerichtshof fällt weiter mieterfreundliche Urteile. Heute haben die Richter entschieden, dass auch eine Klausel in Mietverträgen unwirksam ist, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung bei Auszug „fachgerecht“ zu renovieren.
Wie auch schon bei den Fristenplänen beanstandet der Bundesgerichtshof, dass diese Endrenovierungsklausel ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung Gültigkeit beansprucht. Dies benachteilige den Mieter unangemessen. Die Vorinstanzen hatten die Regelung für wirksam angesehen.