Schlüsselfragen

Die Kündigung kam auf Zuruf – an der Supermarktkasse. Dort waren sich mein Mandant und der Mieter seines Tiefgaragenplatzes zufällig begegnet. Mein Mandant war in Eile, akzeptierte die Kündigung aber schon mal zum Monatsende.

Der Monat war dann auch zu Ende. Aber den Schlüssel für die Tiefgarage hatte der Mandant immer noch nicht. Anruf beim Mieter. Dessen Frau klingt gleich schnippisch. Man habe den Schlüssel doch in den Briefkasten geworfen. „Vor Zeugen.“ Ja, ist klar.

Gegen glaubwürdige Zeugen kann man in der Regel wenig machen. Aber reicht es überhaupt aus, einen Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters zu werfen? Noch dazu, wenn der Schlüssel zu einer Schließanlage gehört? Und ohne zumindest den Vermieter zu informieren?

Ich halte das nicht für ausgemacht.