Wegen Hehlerei möchte die Berliner Polizei jetzt zwei Globalisierungsgegner dranbekommen. Diese haben, so berichtet Gulli, an ihrem Auto eine Wanze des Bundeskriminalamtes entdeckt, diese entfernt und später öffentlich – für einen „guten Zweck“ – verkauft. Das Bundeskriminalamt hatte wohl die Rückgabe der Abhöranlage gefordert.
Jedenfalls tun sich hier interessante Rechtsfragen auf, die Gulli so formuliert:
Macht sich, wer eine heimlich angebrachte Überwachungskamera in seiner Wohnung zerstört, womöglich der Zerstörung von Bundeseigentum schuldig? Und sollte es je doch zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners kommen – käme seine Entfernung vom heimischen System dann der Computersabotage gleich?