Die Kostendämpfungspauschale, die das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen seiner Kranken-Beihilfe den Beamten und Richtern abverlangt, ist für die Zeit von 2003 bis 2006 verfassungswidrig. Das urteilte gestern der 1. Senat des Oberwaltungsgerichts Münster (AZ: 1 A 4955/05 u.a.).
Vor 2 Monaten hatte schon der 6. Senat genauso entschieden. Das aktuelle Urteil kritisiert, das Land verletzte seine Pflicht zur verfassungsrechtlich geschuldeten Fürsorge. Und verlange von den Beamten und Richtern „gezielt ein Sonderopfer zur Einsparung von Personalkosten“. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (pbd)