Manche Strafanzeigen muss ich zweimal lesen, um sie zu verstehen. Da behauptet ein Geschäftsmann, er habe eine Taxifahrt von Düsseldorf zum Frankfurter Flughafen mit zwei 500-Euro-Scheinen bezahlt, jedoch kein Wechselgeld erhalten.
Mein Mandant hat das Taxi gefahren. Er sagt, das Taxameter habe 292 Euro gezeigt. Der großspurige Fahrgast habe mit zwei 200-Euro-Scheinen bezahlt und aufs Wechselgeld verzichtet. „Ist schon gut“, habe der Mann gesagt. Vielleicht auch deshalb, weil ihm mein Mandant fast eine Stunde sein privates Handy zum Telefonieren gab („Akku leer“).
Der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnahm, hätte den angeblich Geschädigten ja zumindest eines fragen können: „Warum haben Sie dem Taxifahrer zwei 500-er gegeben, wenn Sie nur 292 Euro zahlen mussten?“
Hat er aber nicht. War wohl schon spät in Frankfurt. Aber so bleibt zumindest die Spannung erhalten. Bis zur Einsicht in die komplette Akte.