Mir wurde heute in einem Haftprüfungstermin das Protokoll vorgelegt. Darin folgender Textbaustein:
Der Beschuldigte wurde darüber belehrt, dass ihm auf Antrag für die Dauer der Untersuchungshaft ein Verteidiger beigeordnet wird.
Darauf gehe ich gern ein, sagte ich dem Ermittlungsrichter. Und erneuerte meinen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger. Den Antrag hatte ich, wie üblich, bereits schriftlich vorher gestellt. Der Richter sah zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht die Voraussetzungen für eine Beiordnung. Das ist durchaus vertretbar.
Meine Bitte, die Belehrung / Zusage dann wenigstens aus dem Protokoll zu streichen, stieß auf ein kleines Hindernis. Der Textbaustein, so die Protokollführerin, kann aus den neuen Formularen nicht entfernt werden.
Auch gut, dann komme ich bei Gelegenheit darauf zurück.