Irgendwer muss das ja machen, und mit Gefühlen hat es nichts tun. Sagt Peter Söhnchen, der 1. Beigeordnete der Stadt Neuss. Er tritt im Namen der Stadt Neuss vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen seinen Freund und Chef an. Gegen den Neusser Bürgermeister Herbert Napp. Denn Napp hat gegen die Stadt Neuss geklagt, die ihm per Bescheide bislang 13.116,22 Euro abgeknöpft hatte. Das Geld bekam Napp für seine Arbeit im Regionalbeirat der RWE Energy AG.
Da wurde dann schon mal über die Effizienz von Straßenbeleuchtung diskutiert, über die Liberalisierung der Märkte. Weil das eine Nebentätigkeit ist, die angeblich „einer im öffentlichen Dienst gleichgestellt ist“, sollte er das Geld an die Stadt abführen, bekam einen entsprechenden Forderungsbescheid. Er hat „unter Vorbehalt“ gezahlt, soll es aber nun doch zurückbekommen.
Der Hintergrund des Streits hat mit den Bemühungen der Landesregierung zu tun, Korruption durch Transparenz zu bekämpfen. Deshalb wurde vor zwei Jahren die Nebentätigkeitsverordnung für den öffentlichen Dienst verschärft. Allerdings so kompliziert, dass Meinungen schnell auseiander gingen: Das Innenministerium und die Stadt Neuss sagen, Napp sei im RWE-Beirat, weil er als Bürgermeister dort hin berufen wurde.
Nein, sagt, Napp, aufgrund meiner beruflichen Erfahrung und meiner besonderen Erkenntnisse. Danach fragt aber Norbert Chumchal erst gar nicht. Der Vorsitzende der 26. Kammer hat sich mit den beiden anderen Berufsrichtern die entsprechende Vorschrift der Verordnung angesehen und sinniert jetzt darüber, dass jede Verordnung eine Ermächtigungsgrundlage im dazugehörigen Gesetz haben muss. Hat sie nicht, heißt schließlich das Urteil.
Das Landesbeamtengesetz decke die Nebentätigkeitsverordnung nur gefühlt ab. Damit ist der Bescheid nicht auf eine gültige Rechtsgrundlage gestützt, also rechtswidrig. Das Innenministerium weiß noch nicht, ob es in die Berufung geht oder das Gesetz ändern lassen will: „Wir müssen das schriftliche Urteil abwarten“, sagt Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer. Und Norbert Napp wollte eh nur, sagt er, eine Rechtslage klären: „Ich werde in kein Indianergeheul der Freude ausbrechen“. Aber das Gefühl sei prima. (pbd)