Ein Beamter vom Staatsschutz möchte mit meinem Mandanten sprechen. Wegen „eines Sachverhalts“, im Rahmen der Gefahrenabwehr. Ich sage zu, kündige aber an, dass ich an dem Termin teilnehme. „Kein Problem“, sagt der Beamte. „Sie kennen ja die Regeln für Anwälte. Zuhören und nicht stören.“
Ich fürchte, wir werden keine Freunde.