Aus der Reihe „Behörden, die bislang niemand kannte“, heute eine Nachricht von der Bundesopiumstelle. Das Amt hat erstmals einer schwerkranken Frau erlaubt, Haschisch in der Apotheke zu kaufen. Sie lindert damit ihre starken Schmerzen.
Für die Entscheidung brauchten die Beamten anderthalb Jahre Zeit. Sie ist an enge Auflagen geknüpft, berichtet die Süddeutsche Zeitung:
Bis Mai 2005 hatte die Bundesopiumstelle sämtliche Anträge von Erkrankten, Cannabis als Medizin einsetzen zu dürfen, pauschal abgewiesen. Ausnahmegenehmigungen würden nur für wissenschaftliche oder „im öffentlichen Interesse liegende“ Zwecke erteilt, lautete die Begründung. Doch dann urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit von einzelnen Patienten im öffentlichen Interesse läge. Die Bundesopiumstelle könne nicht einfach pauschal Anträge ablehnen, sondern müsse jeden einzelnen Fall prüfen.