Für einen Mandanten streite ich mich mit einem Spammer. Über die Frage, ob jemand in einem Weblog als Spammer bezeichnet werden darf, wenn er ein Programm entwickelt hat, dessen Aufgabe darin besteht, in zwei Millionen Blogs automatisch Kommentare mit beliebigem Text abzusetzen.
Eine etwas akademische Frage, wie ich finde. Wenn der Spammer nicht behaupten würde, alle Blogbetreiber, deren Seiten in seinem Spamprogramm aufgeführt seien, hätten dem Spam ausdrücklich zugestimmt. Einverständniserklärungen lägen ihm vor.
Mein Mandant hat es schweren Herzens auf sich genommen, dem Spammer um die 35 Euro für das Programm in den Rachen zu werfen. Eine lohnende Ausgabe. Sowohl das Weblog meines Mandanten als auch das law blog gehören zu den Weblogs, die mit der Software zugespamt werden können. Wir befinden uns da in bester Gesellschaft. Man hat schon Mühe, ein einigermaßen bekanntes Weblog nicht in der Liste zu finden.
Ich für meinen Teil habe nun den Spammer erst mal um Mitteilung und Beleg gebeten, wann und wie ich der Aufnahme meines Weblogs in das Spamprogramm zugestimmt haben soll. Das könnte noch ganz interessant werden.