Aus einem Anhörungsbogen:
… gegen Sie wird der aus der Anlage ersichtliche Vorwurf erhoben.
Der Anzeigenerstatter, ein Vermieter, schildert in dieser Anlage folgende Geschichte: Er habe Herrn S. eine Wohnung vermietet. Herr S. habe über ein Jahr die Miete gezahlt. Dann habe er plötzlich nicht mehr gezahlt. Er, der Vermieter, habe eine Räumungs- und Zahlungsklage gewonnen. Vor der Zwangsräumung sei Herr S. ausgezogen.
Worin die Anwälte des Vermieters einen Eingehungsbetrug erkennen, ist nicht nachvollziehbar. Sie selbst tragen ja noch nicht einmal Indizien dafür vor, dass Herr S. schon bei Abschluss des Mietvertrags auch nur geahnt hätte, dass er nach ungefähr einem Jahr nicht mehr zahlen kann.
Aber ein Ermittlungsverfahren eröffnen, Anhörungsbögen verschicken – das geht heute ja fast automatisch. Würde ich nicht davon leben, könnte ich mich über so unnötige Ermittlungsverfahren ein wenig aufregen.