Wenn ein unzufriedener ebay-Kunde aus Wisconsin / USA auf amerikanisch an die deutsche Polizei mailt, kann er auf zuvorkommende Behandlung hoffen: Es wird übersetzt, eine Anzeige gefertigt, die deutsche Verkäuferin wird zur Vernehmung geladen, der Vorgang geht an die Staatsanwaltschaft. Auch wenn in der Anzeige (ohne Anlagen) selbst eigentlich nichts drin steht, was den Vorwurf des Betrugs bestätigen würde.
Würde mich mal interessieren, was passiert, wenn man eine so vage Anzeige in deutscher Sprache an den örtlichen Sheriff in den Staaten mailt.