Hallo Udo? Bist du auch auf der Kirmes? Bin mit E. im Jonges-Zelt. Liebe Grüße G.
SMS, 20.46 Uhr.
Der aussichtsloseste Versuch, mich aus dem Haus zu locken. Aber seit langem.
Hallo Udo? Bist du auch auf der Kirmes? Bin mit E. im Jonges-Zelt. Liebe Grüße G.
SMS, 20.46 Uhr.
Der aussichtsloseste Versuch, mich aus dem Haus zu locken. Aber seit langem.
Im Nachbarhaus sagte gerade ein Handwerker übers Mobiltelefon allen möglichen Leuten lautstark Bescheid, dass es nachher zehn Minuten später wird. Er hat ja so viel zu tun und wird nicht früher fertig. Dabei erzählte man sich natürlich noch dies und das, so dass die Aktion round about zehn Minuten dauerte.
Faszinierend.
Wenn deine blauen Kugelschreiber schwarz schreiben und die schwarzen blau, dann waren wohl mal wieder Kinder im Büro.
Heute nachmittag noch ein sogenannter Schiebetermin. Das Gericht tagt nur wenige Minuten, um die Hauptverhandlung getreu dem Buchstaben des Gesetzes drei Wochen unterbrechen zu können. Während der Angeklagte dann weiter in der U-Haft schmort, fährt ein mir nicht näher bekannter Teil der fünf Richter in Urlaub.
Der ungewöhnliche Termin freitags um 15.30 Uhr ist dem Umstand geschuldet, dass ein Verteidiger heute früh einen Termin in den neuen Bundesländern hat. Und einer der Richter auf einer Fortbildung in Berlin ist. Da macht der Richter nach eigener Aussage heute früher Schluss, um noch einen Flieger oder ’nen schnellen Zug nach Düsseldorf zu kriegen.
Ob das klappt? Ich nehme mir auf jeden Fall was zum Lesen mit.
Durchsuchung im Atomkraftwerk – das dürfte eine Premiere sein. AKW-Betreiber Vattenfall hat wegen der Personalien eines Mitarbeiters so lange gemauert, bis die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Durchsuchungsbeschluss beantragt hat. Dieser Beschluss wurde heute im Atomkraftwerk Krümmel vollstreckt, berichtet Spiegel online. Die Ermittler schauten sich im Leitstand und in den Büros um.
Ein Mandant hatte es eilig. Quer durchs Land wurde er an einem Tag dreimal geblitzt. Leider waren alle Bußgeldbehörden so schlau, das Verfahren gegen ihn einzustellen. Sie haben nämlich gemerkt, dass der Mandant keinen Führerschein hatte.
Dabei hätte sich mein Mandant so über einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit gefreut. Gegen den Bescheid hätte er zwar Einspruch eingelegt, dann aber vor Gericht den reuigen Sünder gegeben.
Warum das Ganze? Das Urteil in der Bußgeldsache hätte eine Verurteilung wegen der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis gesperrt (§ 84 Abs. 2 S. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz), weil über den Sachverhalt bereits rechtskräftig entschieden gewesen wäre.
Durch die Aufmerksamkeit der Bußgeldstellen bleibt es leider bei der theoretischen Möglichkeit. Anscheinend läuft in den Ordnungsämtern routinemäßig eine Abfrage, ob der Betroffene überhaupt Auto fahren darf. War mir bisher nicht bekannt.
Am Rande habe ich mit einem Ermittlungsverfahren zu tun, das aufgrund der Aussage eines selbsternannten „Kronzeugen“ in Schwung kam. Angeblich wollte der Mann auspacken. Reinen Tisch machen. Sich alles von der Seele reden.
Kernstück seiner Angaben war, dass Verbrechensopfer entsorgt werden, indem man sie an eine russische Fabrik liefert, in der sie zu Wurst verarbeitet werden. Die „Verdächtigen“, bei denen daraufhin die Polizei auflief, können heute noch nicht glauben, welchen Rattenschwanz an Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, ED-Behandlungen und Vernehmungen das mit sich brachte.
Gefunden wurde nichts. Vermisst wird auch niemand. Man muss also nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht zum Vegetarier werden.
„In Sachen K. ./. N. wird mitgeteilt, dass es sich um den achten Fristverlängerungsantrag handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine weitere Fristverlängerung nicht mehr in Betracht kommt.“
Kein Fall von mir, ich schwör’s.
Wenn das Mahngericht was zu monieren hat, kriege ich immer einen leichten Horror. Die Antwort muss auf graue Blätter eingetragen werden. Gestaltung und Inhalt überfordern mitunter. Diesmal hat sich das Gericht darüber beschwert, es seien Auslagen/Nebenforderungen eingelesen worden, „deren Höhe zweifelhaft erscheint“.
439,40 Euro für Vordruck/Porto? Okay, in diesem Fall haben wir wohl zu hoch gegriffen. Oder sind, um genau zu sein, wohl in der Zeile verrutscht.
Wer Prozesskostenhilfe will, muss eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Das sind ganze zwei Seiten mit Ankreuzfragen; eigentlich nicht sonderlich kompliziert.
Da begeistert es mich natürlich, wenn der mögliche Antragsteller nur seinen Namen und seine Adresse einträgt. Sonst nichts. Die Unterschrift fehlt leider auch.
Ich gebe das Formular zurück. Verbunden mit dem Angebot, es gemeinsam auszufüllen. Oder einen Vorschuss zu zahlen. Wobei ich jetzt nicht sage, was mir lieber wäre.
WELT-Autor Günther Lachmann meint, weil viele Menschen eine Payback-Karte nutzen und noch viel mehr ein Handy bei sich tragen, gebe es keine Einwände mehr gegen staatliche Überwachung:
Wir Naiven! Wir fürchten uns vor dem Orwell-Staat und haben uns doch längst einer grenzenlosen Überwachung ausgeliefert. Wir lamentieren über Wolfgang Schäubles Pläne zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze ohne wahrhaben zu wollen, dass Schäuble eigentlich nur das konsequent zu Ende denkt, was wir seit Jahren praktizieren, nämlich die leichtfertige, bedenkenlose Preisgabe fast unseres gesamten Lebens an ein immer gieriger werdendes Spionagesystem. Warum, so denkt wohl Schäuble, sollten wir dem Staat diesen Persönlichkeits- und Charakter-Striptease verweigern, wenn wir doch vor jedem Marktschreier unaufgefordert alle Hüllen fallen lassen?
Das sind doch beachtliche Argumente. Schaffen wir die Ärzte ab, weil wir ohnehin mal sterben. Tun wir nichts mehr für die Umwelt, weil den ganzen Dreck kriegen wir sowieso nicht weg. Und binden wir Mitmenschen, die zur Zigarette greifen, künftig auf den Kamin des nächsten Kohlekraftwerks. Rauch ist Rauch, das tut sich nichts.
Gut, dass den Leuten das mal einer erklärt.
Ich hätte da nur noch eine Frage, Lachmann: Gibt’s womöglich doch einen klitzekleinen Unterschied zwischen dem Kaufhof und einem Internierungslager?
Schüler dürfen ihre Lehrer „cool“ und „sexy“ finden. Oder auch nicht. Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen das Bewertungsportal spickmich.de aufgehoben.
Das Gericht billigt Schülern ausdrücklich zu, Werturteile über ihre Lehrer zu veröffentlichen. Dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Grenze bilde, wie stets, Schmähkritik. Diese konnten die Kölner Richter aber nicht erkennen. Ebenso wenig fanden sie datenschutzrechtliche Bestimmungen, die eine öffentliche Diskussion über Lehrer verbieten.
Post vom Bundesverfassungsgericht.
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