Anwalt, spring

Telefonnotiz, Anruf 16.45 Uhr:

Richter Dr. R. bittet um Rückruf in der Sache N. Er erwartet Ihren Anruf noch heute.

Telefonnotiz, Anruf 17.47 Uhr:

Richter R. teilte mit, dass er den Termin dann ohne Absprache festlegen wird, da er vergeblich auf Ihren Rückruf gewartet habe.

Die Nachrichten habe ich erst nach einer Besprechung zur Kenntnis nehmen können. Dennoch habe ich den Richter noch erreicht. Auf meinen Hinweis, dass ich mich ab und zu meinen Mandanten widmen muss, kriegte ich zu hören:

Na, ich denke schon, dass man in zwei Stunden mal Zeit für einen Rückruf hat.

Ich habe dem Richter dann zu seinem ausgeprägten Zeitgefühl gratuliert. So besonders lustig fand er es nicht, dass ich ihm den Zeitpunkt seiner Anrufe auf die Minute benennen konnte.

Ich würde an sich ja nichts sagen. Aber es geht um eine Strafsache, die seit Jahren läuft. Und in der sich seit geraumer Zeit nicht das Geringste getan hat. Elf Monate, um genau zu sein.

Abrechnung

Ich habe eine Pflichtverteidigung abgerechnet. 16 Hauptverhandlungstage, einige über fünf Stunden. Kopierauslagen, Parkgebühren, Abwesenheitsgelder, Fahrtkosten.

Nach etwa einer dreiviertel Stunde bin ich, trotz Gebührenprogramm, mit den Nerven fertig. Aber zuversichtlich, keinen Cent verschenkt zu haben.

Moment mal, ich habe die Haftbesuche vergessen…

Die ersten Beschwerden trudeln ein

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die 37 Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen sind zusammengenommen ein einziges Flickwerk. In einem gibt es für Drogenanhängige sofort Hilfe, darauf warten in einem anderen die Süchtigen sieben lange Wochen. Gefangene, die das Glück eines guten Haftplatzes haben, werden während ihrer Entlassung in einen Beruf vermittelt. Die mit Pech gehen in die Obdachlosigkeit.

Dieses asoziale System hinter Gittern hat der neue Ombudsmann für den Strafvollzug innerhalb seiner ersten hundert Arbeitstage entdeckt. Rolf Söhnchen (65) zieht eine niederschmetternde erste Bilanz: „Der gesamte Vollzug hat keine Lobby, ich erlebe Pleiten, Pech und Pannen“. Das System soll deshalb auf den Prüfstand.

Der ehemalige Amtsgerichtsdirektor von Remscheid war bis zu seiner Pensionierung vor gut drei Monaten Jugendrichter. Er ist jetzt der einzige, der ohne einen Dienstausweis ein Gefängnis betreten darf – und auch wieder heraus kommt. Zu seinem neuen Amt kam er nach der grausamen Tötung eines Gefangenen in Siegburg. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte Söhnchen gefragt. Sie stammt aus Remscheid, dort ist ihr Ehemann der Kämmerer und CDU-Mitglied. Man kennt sich. Doch eine politische Verflechtung weist Söhnchen („Ich bin parteilos und Wechselwähler“) von sich.

Er sagt, der Wechsel vom Richten zum Schlichten sei durch seine Fachkenntnis und sein soziales Engagement entstanden. Eine bundesweit einmalige Institution hatte die Ministerin das neue Amt genannt. Seitdem navigiert sich Söhnchen mit seinem vierköpfigem Team durch die Justizvollzugsanstalten, so der offizielle Begriff. Anstalten, in den die Justiz vollzogen wird.

Mal so, mal völlig anders.

Es gibt Anstalten, in denen die Leiter regelmäßig Gesprächsstunden für Gefangene anbieten. Und es gibt Gefangene, die haben in vielen Jahren noch nie den Anstaltsleiter gesehen, geschweige denn: gesprochen. In diversen Anstalten gibt es, eine Rarität hierzulande, Regelungen mit der Möglichkeit dauernden Gefangenenbesuchs. Diesen Unterschied registrierte Söhnchen bei seinen Besuchen in bislang 14 Gefängnissen mit Verblüffung: „Sollte sich herausstellen, dass solche Wohltaten zufällig sind, werde ich eine positive einheitliche Regelung fordern!“

Denn einen Standard gibt es nicht. Den hat offenbar das Wuppertaler Landesjustizvollzugsamt, dessen Hauptaufgabe doch gerade die „zentrale Koordination des Vollzugsgeschehens in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen“ ist, in den fünf Jahren seines Bestehens nie zustande gebracht. Manche Gefängnisse haben eigene Suchtberater, berichtet der Ombudsmann, andere nutzen fremde Träger – die aber sind von instabilen Zuwendungen abhängig:

„Ist das richtig?“ Die Antwort kennt Söhnchen bereits: „Meine Forderung nach Evaluierung steht schon jetzt fest!“ Er will also alle Prozesse und Organisationen im gesamten Justizvollzug beschreiben, analysieren und bewerten lassen. Inzwischen stößt er damit bei den Leitern der Gefängnisse auf offene Ohren. Es gab zwar welche, die sind ihm mit Vorbehalten, zwar frei von Misstrauen, aber mit Distanz begegnet. Andere haben ihn tatsächlich aufgefordert, erst einmal ein paar Wochen im Knast zu hospitieren.

„Es wird von mal zu mal entspannter“, erkennt Söhnchen, „die Anstaltsleiter haben erkannt, dass ich ihr Sprachrohr werden könnte.“ Es gebe welche, die fühlen sich durch ihn gegenüber dem Justizministerium vertreten. Und das, obwohl langsam die Beschwerden der Gefangenen eintrudeln. Durch eine Panne sind sie erst seit Anfang Juli über die Arbeit des Ombudsmannes informiert. Mit bereits 60 Eingaben sieht Söhnchen erst die Spitze des sprichwörtlichen Eisbergs. Seine Prognose: „Es wird künftig 2000 Beschwerden im Jahr geben“.

Das Gros will Vollzugslockerung, der eine oder andere seine Wasserpfeife. Über die ärztliche Versorgung, die Zahnbehandlung, wird geklagt. Aber nicht über Gewalt von Bediensteten. Auch über Mitgefangene fehlen Rügen. Der jährliche Etat für Söhnchen, eine für seine Vertretung frei gestellte Staatsanwältin, eine Justizbeamtin, einen Sozialarbeiter und eine Assistentin liegt jährlich bei 27.000 Euro. Mit einem Dienstwagen ausgestattet fahren sie monatlich 2000 Kilometer, haben noch Besuche in 21 Gefängnissen vor sich.

Sie wünschen sich noch ein paar Notebooks mehr in ihren Diensträumen, die inzwischen ziemlich komfortabel im Gebäude des Landesjustizamtes eingerichtet worden sind. Und wenn das Ende des Jahres aufgelöst wird, hat der Ombudsmann noch mehr Arbeit. Aber dann auch endlich eigenes Toilettenpapier und Seife. (pbd)

Fakten: In Nordrhein-Westfalen gibt es 37 Justizvollzugsanstalten, 11 angeschlossene Zweiganstalten und 22 weitere Außenstellen. Das Justizvollzugskrankenhaus steht in Fröndenberg, die Justizvollzugsschule in Wuppertal. Insgesamt gibt es etwa 18.500 Haftplätze, die von rund 18.000 Gefangenen belegt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ständig rund 700 bis 900 Haftplätze insbesondere wegen Renovierungsarbeiten nicht belegt werden können. In den Justizvollzugsanstalten des Landes sind mehr als 8000 Bedienstete tätig, über 6000 davon im allgemeinen Vollzugsdienst. Der Ombudsmann ist keiner Weisung unterworfen. Alle Eingaben an ihn werden vertraulich behandelt. Der Schriftwechsel aus der Strafhaft wird nicht überwacht. Der Ombudsmann wird seinen ersten Bericht der Justizministerin in etwa acht Monaten vorlegen. (pbd)

Unausweichlich

Nach vier Jahren und zwei Gutachten hatte sich die Staatsanwaltschaft endlich durchgerungen. Sie stellte das Ermittlungsverfahren gegen Dr. B., einen Krankenhausarzt, ein. Wegen geringer Schuld, § 153 Strafprozessordnung. Dr. B. war ein Behandlungsfehler vorgeworfen worden, der zum Tod einer Patientin geführt haben soll.

Gegen diese Entscheidung legten die Angehörigen der verstorbenen Frau Beschwerde ein. Die Generalstaatsanwaltschaft hat den Sachverhalt geprüft. Mit dem Ergebnis, dass die Einstellung des Verfahrens so nicht korrekt ist. Vielmehr bestehe überhaupt kein Tatverdacht; das Verfahren müsse deshalb nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt werden.

Von der Einstellung zweiter Klasse zur Einstellung erster Klasse. Das ist ja auch mal nett. Allerdings ist der Klageerzwingungsantrag unausweichlich. Die Tochter der Verstorbenen ist Rechtsanwältin.

Passbilder im Netz – die nächste Abmahnwelle?

Wer sich fotografieren lässt und die Bilder bezahlt, kann damit noch lange nicht machen was er will. Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt.

Der Anwalt hatte sogar darauf hingewiesen, dass er die Bilder „online“ verwenden will. Zu diesem Zweck erhielt er die Fotos auch auf CD, wofür er 30 Euro extra zahlte. Selbst diese Erklärung schien dem Landgericht Köln nicht ausreichend. Bei objektiver Auslegung, so das Landgericht, seien „Onlinebewerbungen“ gemeint gewesen. Darunter versteht das Gericht anscheinend Bewerbungen per Mail, jedenfalls aber nicht die Veröffentlichung der Bilder auf einer Homepage.

So wie sich das anhört, kann die Abmahnwelle jetzt rollen. Zumindest bei Fotostudios, die eine gut geführte Kundenkartei haben.

Link zum Urteil

Die Segnungen der Liebe

Der Vorwurf, eine Scheinehe geschlossen und sich das Visum für Deutschland erschlichen zu haben, traf meinen Mandanten hart genug. Er hat nämlich wirklich an die große Liebe geglaubt. Auch wenn ihm diese eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beschert hat.

Sogar die angeblich gekaufte Ehefrau sagt in ihrer „Selbstanzeige“, ihr Ehemann sei ein Opfer. Er habe gar nicht gemerkt, dass seine Verwandten ihr 10.000 Euro zahlen, wenn sie mit ihm vor den Traualtar tritt.

So könnte wenigstens das Strafverfahren noch eine glückliche Wendung nehmen. Liebe macht eben nicht nur blind, sondern lässt mitunter auch den Vorsatz entfallen.

Rechtsschutz am Telefon

Neue Wege will die ARAG-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf gehen. Ab sofort gibt es für Anwälte eine Rufnummer, über die Schadensfälle telefonisch angemeldet werden können. Weiterer Schriftverkehr soll nicht nötig sein.

Laut ARAG genügt eine knappe Darstellung des Sachverhaltes. 95 Prozent der Anfragen sollen innerhalb von fünf Minuten entschieden werden. Die sofortige Zusage soll für das gesamte Verfahren gelten. Zwangsvollstreckung eingeschlossen.

Das klingt positiv. Allerdings diktiere ich eine Rechtsschutzanfrage, sofern nicht ohnehin als Textbaustein vorhanden, in einer halben Minute. Einschließlich der Angabe für die Mitarbeiterin, welche Kopien sie beifügen soll.

Ob ein mehrminütiges Gespräch mit einem Versicherungsmenschen wirklich die angenehmere Alternative ist? Bei nächster Gelegenheit wage ich den Selbstversuch.

Landespolizeileitstelle

Die Kondition der nordrhein-westfälischen Polizei ist auch eine Frage der Konzentration. Die neue Landespolizeileitstelle (LLST) in Neuss wurde denn auch von Innenminister Ingo Wolf so gelobt: „Mehr Sicherheit durch schnelle und kompetente Einsatzunterstützung aus einer Hand“.

Wo sonst, etwa bei einer Geiselnahme, das Landeskriminalamt und die jeweiligen Polizeiabteilungen der fünf Bezirksregierungen zur Unterstützung des örtlichen Einsatzes zwischengeschaltet waren, ist jetzt die LLST mit allen Polizeibehörden verbunden und schickt auf deren Anforderung schneller die personelle und technische Unterstützung. Dazu gehören nun auch die Polizeifliegerstaffel, die Koordinierungsstelle für die Spezialeinheiten (wie das Einsatzkommando für Observation) und die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze. Auch aus Neuss werden die Einsätze der Bereitschaftspolizei, der Diensthunde und die der beiden Landesreiterstaffeln geregelt.

Zu den Arbeitsplätzen in den Leitstellen der örtlichen Polizeien gehörte früher mal gerade ein Bildschirm. In der LLST nutzt je einer von insgesamt sechs Beamten gleich vier. Der erste links dient der Computer-Recherche an hochmodernen Rechnern, auf dem zweiten ist Platz für das interne System „eCebius“. Damit können beispielsweise Verfolgungsfahrten landesweit koordiert werden. Auf dem dritten Schirm ist die gesamte Landeskarte verfügbar, die über 100 Kilometer weit über die Grenzen reicht. Sie kann aus einer Gesamtübersicht auf kleinste Straßen gezoomt werden.

Bleibt noch das „Herzstück“, auf dem die LLST-Beamten per Mausklick den Funkverkehr aller 47 Polizeibehörden zusammenschalten kann. Im Notfall kann die Besatzung eines Streifenwagens in Bielefeld mit einer aus Aachen direkt sprechen. Die neue Technik kostete rund 1,5 Millionnen Euro. (pbd)

Ohne Leistung kein Geld

Eine Internetfirma hatte dem Beklagten einen DSL-Anschluss verkauft. Später zog der Beklagte um. An seinem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht; der Anbieter konnte dort auch kein DSL anbieten. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.

Das Amtsgericht München meint, ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, hat auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Deshalb habe der Beklagte kündigen dürfen. Die Klage des DSL-Anbieters wies das Gericht rechtskräftig ab.

Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06.

Ich kriege vielleicht Unterhalt

Ein Schuldner hat für uns freundlicherweise die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Er hat kein Einkommen. Angeblich. Aber seine getrennt lebende Frau verdient 4.600 Euro.

Ich hatte eigentlich vor, keine Unterhaltsprozesse mehr zu führen. Aber in eigener Sache könnte ich es glatt noch mal versuchen. Natürlich wird es nur zu einem Prozess kommen, sofern die Ehefrau den in wenigen Tagen gepfändeten Unterhaltsanspruch ihres Mannes nicht anerkennt und den pfändungsfreien Betrag freiwillig an uns überweist.

Haftprüfung

In den nächsten Tagen steht eine Haftprüfung an. Ich habe es mir angewöhnt, den Richter vorher noch einmal anzurufen. Damit lässt sich abklären, ob es was Neues gibt, das bislang nicht zu mir durchgedrungen ist. Außerdem kommt selbst bei missmutigen und/oder unkommunikativen Ermittlungsrichtern (Disclaimer: nur eine Minderheit) immerhin ein Stimmungsbild zustande.

Für den anstehenden Termin sammele ich noch Belege für die sozialen Bindungen meines Mandanten (Arbeitsplatz, Wohnung, Schreiben der Freundin). Damit lässt sich der Haftgrund der Fluchtgefahr entkräften. Die Verdunkelungsgefahr hat sich schon auf anderem Wege verflüchtigt.

Nach dem Gespräch mit dem Richter dürfte einer Außervollzugsetzung nichts im Wege stehen. Der Richter gehörte definitiv nicht zur erwähnten Minderheit. Außerdem merkte ich, dass ihm die Argumente, die ich vorbrachte, auch schon selbst in den Sinn gekommen waren.

Das ist schon mal gar nicht schlecht. Für einen Montag.

In einer Art Stakkato

Der Bundespräsident ist doch für Überraschungen gut. Obwohl von Peter Hahne befragt, gelingen ihm bemerkenswerte Aussagen:

Besorgt zeigt sich der Präsident auch über die aktuelle Sicherheitspolitik – er zweifle erheblich daran, dass „Dinge wie die Tötung eines vermeintlichen Terroristen ohne Gerichtsurteil“ machbar seien, sagt Köhler. … Zwar habe Schäuble als zuständiger Ressortchef die Aufgabe, „sich den Kopf zu zerbrechen“, allerdings halte er „die Art, wie die Vorschläge kommen“, nämlich in einer Art Stakkato, für nicht optimal. Damit würden die Bürger unnötig verunsichert, fürchtet Köhler.

„Persönliche Zweifel“ habe er außerdem daran, dass etwa „die Tötung eines vermeintlichen Terroristen ohne Gerichtsurteil so von der leichten Hand“ gemacht werden könne, sagt der Bundespräsident. In diesem Punkt stünden noch Diskussionen aus – doch am Ende, da sei er sicher, finde man „eine Lösung, die unseren rechtsstaatlichen Prinzipien genüge tut“, sagt Köhler im ZDF.

Damit gibt der Bundespräsident wohl deutlich zu verstehen, dass er von seinem Recht Gebrauch machen wird, neue „Sicherheits“gesetze auf ihre Verfssungsmäßigkeit zu überprüfen. Köhler hat bereits seine Unterschrift unter Gesetze verweigert.

Auch der SPD-Vorsitzende Kurt Beck scheint zu merken, dass Schäubles Pläne dem Rechtsstaat das Fundament entziehen:

„Wolfgang Schäuble hat Maß und Ziel verloren. Seine Vorschläge überdehnen den jetzigen Verfassungskonsens weit. Er will die Freiheit zu Tode schützen. Wenn ich am Ende überall überwacht werde wie in einem diktatorischen System, wenn niemand mehr weiß, ob auch die persönlichsten Dinge im eigenen PC geschützt sind, dann sind die Grenzen des Zulässigen weit überschritten“, sagte Beck weiter.

Die Art von Online-Untersuchungen, wie Schäuble sie will, werde es mit der SPD nicht geben. „Ich muss wissen dürfen, welche meiner Daten möglicherweise missbraucht worden sind und ich muss mich dagegen wehren können“, forderte der SPD-Vorsitzende.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meldete sich zu Wort:

Schaar warf dem Gesetzgeber und den Behörden in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vor, Aspekte der Sicherheit und der staatlichen Aufgabenwahrnehmung in vielen Bereichen „wesentlich höher zu gewichten“ als die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. „Das ist, wenn sich diese Entwicklung fortsetzt, eine bedrückende Perspektive“, sagte Schaar.

Mit dem Argument Terrorismusbekämpfung würden auch Maßnahmen durchgesetzt, die dieser letztlich gar nicht dienten. Viele Instrumente wie die Videoüberwachung würden später auch für andere Zwecke genutzt.