Ein Schuldner schreibt an den Gerichtsvollzieher, dass er am Tag des angekündigten Besuchs nicht da sein wird. Außerdem:
Damit Sie unsere finanzielle Lage abschätzen können, füge ich Kopien unserer Lohnabrechnungen bei. Ich bitte Sie inständig, von Lohnpfändungen abzusehen, da dies zur Kündigung führen würde.
Der Gerichtsvollzieher hat uns natürlich eine Kopie des Schreibens zugesandt, einschließlich der Abrechnungen. Auf einfacherem Weg kann man den Arbeitgeber und die aktuelle Bankverbindung des Schuldners wirklich nicht erfahren.
Die Anweisung von unserem Mandanten ist auch klar. Wir tun dann mal, was getan werden muss.
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