Während sich die Koalition weiter über das BKA-Gesetz und die Online-Überwachung streitet, wird das Bundesverfassungsgericht tätig. Das Gericht wird am 10. Oktober 2007 über die Verfassungsbeschwerden gegen die Online-Durchsuchung verhandeln. Es geht um die Regelung im nordrhein-westfälsichen Verfassungsschutzgesetz. Diese sieht die Überwachung von Computern bereits vor.