Telefonnotiz, Anruf 16.45 Uhr:
Richter Dr. R. bittet um Rückruf in der Sache N. Er erwartet Ihren Anruf noch heute.
Telefonnotiz, Anruf 17.47 Uhr:
Richter R. teilte mit, dass er den Termin dann ohne Absprache festlegen wird, da er vergeblich auf Ihren Rückruf gewartet habe.
Die Nachrichten habe ich erst nach einer Besprechung zur Kenntnis nehmen können. Dennoch habe ich den Richter noch erreicht. Auf meinen Hinweis, dass ich mich ab und zu meinen Mandanten widmen muss, kriegte ich zu hören:
Na, ich denke schon, dass man in zwei Stunden mal Zeit für einen Rückruf hat.
Ich habe dem Richter dann zu seinem ausgeprägten Zeitgefühl gratuliert. So besonders lustig fand er es nicht, dass ich ihm den Zeitpunkt seiner Anrufe auf die Minute benennen konnte.
Ich würde an sich ja nichts sagen. Aber es geht um eine Strafsache, die seit Jahren läuft. Und in der sich seit geraumer Zeit nicht das Geringste getan hat. Elf Monate, um genau zu sein.