Der Lkw-Fahrer, dem hellseherische Fähigkeiten zugemutet wurden, kommt ohne Bußgeld davon. Die Richterin am Amtsgericht Montabaur konnte ebenfalls nicht erkennen, dass ein Kraftfahrer bei einem Miet-Lkw vor Fahrtantritt überprüfen muss, ob der Geschwindigkeitsbegrenzer auf die korrekte Geschwindigkeit eingestellt ist. Ohne Spezialkenntnisse dürfte das bei einem modernen Lastwagen ohnehin nicht zu machen sein.
Das Verfahren ist eingestellt worden. Weil die Bußgeldbehörde auch vorher hätte merken können, dass an der Sache nichts dran ist, muss die Staatskasse nicht nur die Verfahrens-, sondern auch meine Kosten übernehmen. Letztlich kein billiges Knöllchen. Für den Steuerzahler.