Großaufgebot der Polizei. Schlägerei in einem Bistro. Nach einigen Zeugenvernehmungen stellt sich heraus: Es gab zwar einige hitzige Wortgefechte, passiert ist zwischen den beteiligten Gruppen aber nichts. Die Verfahren werden eingestellt.
Ein Opfer bleibt allerdings zurück. Es handelt sich um einen fabrikneuen Baseballschläger. Dem hat der Staatsanwalt ein besonderes Schicksal zugedacht:
Einer Anhörung des letzten Gewahrsamsinhabers des sichergestellten Baseballschlägers = Mustapha N. zur beabsichtigten Vernichtung desselben bedarf es nicht, da dieser gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten angegeben hat, den Baseballschläger zufällig in einem Gebüsch vor dem Bistro gefunden zu haben. … Asservat (Baseballschläger) vernichten.
Mustapha N. ist nicht mein Mandant, so bleibt mir eine Baseballschläger-Rettungsaktion erspart.