„In der Ermittlungssache wegen V.g. BtMG – illegaler Handel mit Amphetaminen/Methamphetamin u.d. Derivate in Pulver- o. flüssiger Form vom 04.05.2007 bis 01.06.2007 … ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich.“
Schreibt die Polizei.
Damit nicht genug. Unter einem weiteren Aktenzeichen ermittelt ein anderer Polizist aus demselben Kommissariat gegen meinen Mandanten wegen angeblicher Drogenverkäufe „in der Zeit von Dezember 2006 bis zum 23.05.2007“.
Ich persönliche finde diese Arbeitsteilung hervorragend. Zwei Ermittlungsverfahren bei der Polizei sind zwei Akten bei mir. Das bedingt einen weiteren Kostenvorschuss. Deshalb heute absolut kein böses Wort über die deutsche Bürokratie.