Wer die EU verlässt oder in die EU einreist, muss mitgeführtes Bargeld (auch Reiseschecks) ab sofort von sich aus melden, wenn der Gesamtwert über 10.000 € liegt. Der Reisende darf also nicht mehr abwarten, ob ihn die Grenzbeamten nach Bargeld fragen. Wer sich nicht an die Offenbarungspflicht hält, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Million Euro. Und die Beschlagnahme des Geldes.
Es gibt aber nicht nur eine Anzeigepflicht. Nein, der Reisende muss auch darlegen, was er mit dem Geld machen möchte. Anzugeben sind laut Zoll unter anderem
* der mitgeführte Betrag und die Art der Barmittel (Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine),
* die Personalien des Anmeldepflichtigen,
* die Personalien des Eigentümers,
* die Personalien des Empfängers,
* der Verwendungszweck der Barmittel und
* die Herkunft der Barmittel.
Begründet wird die faktische Totalüberwachung des Bargeldverkehrs mit der Bekämpfung des Terrorismus. Welche Überraschung. Tatsächlich ist sie aber wohl mehr Ausdruck des mittlerweile fast schon alltäglichen Generalverdachts gegen den Bürger. Der will ja doch nur Steuern hinterziehen.