Das hat man davon, wenn man neuen Mitarbeitern einen Gefallen tut. Der Mann bezeichnete sich als Anhänger der guten alte Lohntüte. Also erhielt er seinen Lohn vom Besitzer einer kleinen Werkstatt immer in bar, nebst ordnungsgemäßer Abrechnung.
Nach sieben Monaten ist der Arbeitnehmer zur Konkurrenz abgewandert. Und klagt jetzt seinen kompletten Nettolohn ein. Mit der Behauptung, er habe über ein halbes Jahr keinen Cent gekriegt. Wir reden über einen fünstelligen Betrag. Quittungen für die Barzahlungen hat der Werkstattbesitzer nicht.
Kleiner Trost: Unsere Arbeitsrichter sind praxisnah. Der Kläger wird sich die eine oder andere bohrende Frage wird gefallen lassen müssen. Wie es am Ende ausgeht, bleibt dennoch spannend.