Die Zeugin hat zuerst bei der Polizei ausgesagt. Umfassend. Und detailliert. Der Polizeibeamte hatte keinen Anhaltspunkt, dass sie die Unwahrheit sagt. Wenige Monate später widerrief sie ihre Aussage. In Wirklichkeit habe sie die Messerstecherei gar nicht gesehen, sondern nur das gesagt, was ihr Freund ihr erzählt habe.
Im Gerichtstermin blieb sie dabei, bei der Polizei gelogen zu haben. Ich habe sie trotzdem gefragt, ob es denn nicht möglich ist, dass sie bei der Polizei die Wahrheit sagte. Und nun das Gericht belügt. Ihre Antwort:
Nein, das ist alles so, wie ich es heute sage. Darauf kann ich auch gern einen Meineid schwören.
Kein Kalauer, heute so passiert.